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Vorbemerkung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von panelbiz ("AGB") finden Anwendung auf das Verhältnis von panelbiz zum Auftraggeber.
1. Ausschließlichkeit
Die AGB haben ausschließliche Geltung für die oben genannten Dienstleistungen von panelbiz.
Insofern und insoweit in den AGB nichts anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen als vereinbart. Von den AGB und/oder von den nach Satz 1 vereinbarten gesetzlichen Regelungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt panelbiz auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich widerspricht, nicht an.
2. Leistungsumfang
Der vertragliche Leistungsumfang von panelbiz (vgl. Ziffer 2. der Vorbemerkung) bestimmt sich nach der konkreten Auftragsbuchung. Er wird für jeden Auftrag gesondert schriftlich vereinbart.
panelbiz übt ihre Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes der Markt- und Sozialforscher aus. Die Tätigkeit von panelbiz ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt, sofern panelbiz und der Auftraggeber nicht etwas anderes gesondert schriftlich vereinbart haben. panelbiz ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
Abhängig von der Art des Auftrags wird der Fragebogen den Teilnehmern auf dem Server des Auftraggebers oder dem Server von panelbiz bereitgestellt. Der Auftrag wird von panelbiz gegenüber den Teilnehmern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.
Der Auftraggeber hat bei der im Zuge der Auftragserteilung anzugebenden gewünschten Anzahl vollständig ausgefüllter Fragebögen ("Completes") eine Ausfallquote nach Erfahrungswerten zu berücksichtigen.
3. Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote von panelbiz sind freibleibend.
Verträge bedürfen der Schriftform; eine schriftliche oder signierte Auftragsbestätigung durch panelbiz ist ausreichend. Die Rücksendung des signierten - von panelbiz ausgestellten - unveränderten Angebots durch den Auftraggeber ist ebenfalls ausreichend; der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf eine nochmalige Bestätigung.
panelbiz und der Auftraggeber können auf die Einhaltung der Schriftform ausdrücklich oder konkludent verzichten.
4. Preiskalkulation
Der Preis für die Dienstleistung von panelbiz wird pro Teilnehmer berechnet. Er bestimmt sich
Dem Auftraggeber wird nach Durchführung der Umfrage jeder vollständig ausgefüllte Fragebogen ("Complete") berechnet. Die Qualität der Antworten der Teilnehmer (z. B. "Durchklicker") ist dabei unerheblich.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Anzahl der vollständig ausgefüllten Fragebogen ("Completes") nicht durch die konkrete Abfassung des Fragebogens zum Nachteil von panelbiz zu beeinflussen (etwa durch "Screenout-Fragen" kurz vor dem Ende des Fragebogens, die in der Regel zum Abbruch der Befragung führen, z.B. Frage nach persönlichen Daten des Teilnehmers o.ä.). Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht hat der Auftraggeber nicht nur für alle vollständig ausgefüllten Fragebögen, sondern auch für alle abgebrochenen Interviews den Preis für ein Complete so weit zu zahlen, als er nicht nachweist, dass der Abbruch nicht aufgrund der Screenout-Frage erfolgte. Zweifelsfragen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Stellt panelbiz nach Vertragsschluss fest, dass die vom Auftraggeber angegebene Inzidenz nicht zutreffend ist oder dass die Screeningzeit zwei Minuten überschreitet und gibt es Anzeichen dafür, dass die Inzidenzabweichung bzw. Zeitüberschreitung vom Auftraggeber zu vertreten ist, darf panelbiz die Umfrage sofort unterbrechen und Nachforschungen zur Ursache anstellen und mit dem Auftraggeber Verhandlungen über eine Preisanpassung aufnehmen. Sowohl panelbiz als auch dem Auftraggeber steht es für den Fall, dass keine Einigung über eine Preisanpassung erzielt wird, frei, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat panelbiz bei einer Unterschreitung der angegebenen Inzidenz neben der vereinbarten Vergütung etwaige zusätzliche Aufwendungen sowie jedweden ihr durch die Unterschreitung verursachten Schaden zu ersetzen, es sei denn die Inzidenz wird unterschritten, obgleich sich der Auftraggeber bei Angabe der Inzidenz auf eine anerkannte Quelle (z.B. Statistisches Bundesamt etc.) stützen konnte und ihm auch ansonsten kein Verschulden zur Last fällt. In jedem Falle hat der Auftraggeber die bereits erbrachten Leistungen von panelbiz zu bezahlen.
5. Zurückweisung von Aufträgen
panelbiz behält sich das Recht vor, einzelne Dienstleistungen - auch wenn sie bereits bestehende Vertragsverhältnisse betreffen - aus wichtigen Gründen, beispielsweise rechtlicher, sittlicher oder moralischer Art, oder aus technischen Gründen zurückzuweisen. Die Ablehnung teilt panelbiz dem Auftraggeber unverzüglich mit.
Hat der Auftraggeber den Grund für die Ablehnung zu vertreten, hat er die vereinbarte Vergütung für die abgelehnte Dienstleistung zu bezahlen, es sei denn panelbiz hat es schuldhaft versäumt, durch die Ablehnung freigewordene zeitliche Ressourcen anderweitig zu verwerten.
Hat der Auftraggeber den Grund für die Ablehnung nicht zu vertreten, hat er lediglich Anspruch auf die Rückerstattung einer bereits geleisteten Anzahlung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, panelbiz spätestens einen Arbeitstag vor Beginn der Dienstleistung sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien zukommen zu lassen. Die konkrete Einladung an die Teilnehmer, die diese zur Teilnahme veranlassen soll ("Einladungstemplate") und der Fragebogen müssen sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe, eignen sowie dem vereinbarten Format entsprechen.
panelbiz behält sich das Recht vor, das vom Auftraggeber gelieferte Material zu bearbeiten und Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an den Abmessungen vorzunehmen, soweit dies zur optimalen Darstellung erforderlich bzw. ratsam und für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftraggeber willigt in eine solche Bearbeitung sowie die Vornahme von Änderungen und Korrekturen bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein.
Insofern und insoweit die Fragebögen nicht auf dem Server von panelbiz bereitgestellt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, panelbiz rechtzeitig vor Beginn der Dienstleistung einen Zugang zu seinem System zu eröffnen, der die Erfassung und Abrechnung der durchgeführten Interviews sicherstellt.
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber trägt ausschließlich die presse- und wettbewerbsrechtliche sowie die sonstige Verantwortung für den Inhalt der Studie. Der Auftraggeber versichert, dass die Studie keine Tatsachenbehauptungen, Werturteile oder sonstigen Äußerungen in Wort und Bild enthält, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten oder Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verstoßen. Insbesondere versichert er, dass die Studie
Der Auftraggeber versichert, dass von ihm verwendete Fotos ohne Urheberbezeichnung öffentlich wiedergegeben und verbreitet werden dürfen, ohne Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Markenrechte) zu verletzen. Die Verwendung von Fotos oder Abbildungen anderer Personen ist ohne deren Einverständnis nicht gestattet. Der Auftraggeber darf Inhalte, die gesetzlich geschützt sind (z.B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht), nicht unberechtigt verwenden oder verbreiten. Eine unberechtigte Verwendung oder Verbreitung liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Nutzer nicht alleiniger Urheber ist und der Miturheber der Verwendung oder Verbreitung nicht nachweislich zugestimmt hat. Der Auftraggeber versichert, dass er Fotos oder Inhalte, die Marken oder sonstige Kennzeichen (Unternehmenskennzeichen, Werktitel etc.) enthalten, nur verwendet, wenn er die Nutzungsrechte innehat bzw. der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten ist.
Dem Auftraggeber ist jede Handlung untersagt, die geeignet ist, die Funktionalität des Panels oder der Internetseite von panelbiz zu beeinträchtigen oder übermäßig zu belasten. Insbesondere darf der Nutzer keine Daten verwenden, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Vervielfältigung geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Panels oder der Internetseite von panelbiz zu gefährden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, panelbiz von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungsgebühren und Auslagen der von panelbiz beauftragten Anwälte) freizustellen, die panelbiz insgesamt oder einzeln im Rahmen von Gerichtsverfahren oder in Folge drohender oder geltend gemachter Ansprüche zu leisten hat, die sich aus einer Nichteinhaltung der vom Auftraggeber in dem Vertrag bzw. aufgrund des Vertrages abgegebenen Zusicherungen und geschuldeten Pflichten bzw. aus dem Inhalt der Marktforschungsstudie nebst eingebetteter Links ergeben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Erbringung der Dienstleistung innerhalb von 48 Stunden nach ihrem ersten Einsatz auf die Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und hat panelbiz etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich oder per Email mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Mitteilung, so gilt die erbrachte Dienstleistung als vertragsgemäß.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung, die Studie rechtzeitig zu schließen und dafür Sorge zu tragen, dass nach Vervollständigung des letzten Completes kein Interview mehr durchgeführt wird; bis zur Schließung der Studie werden dem Auftraggeber alle Completes berechnet. Nach Abschluss der Studie hat der Auftraggeber panelbiz unverzüglich die Nutzeridentitäten ("final Ids") mitzuteilen, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.
7. Pflichten von panelbiz; Leistungserbringung
Nach Auftragserteilung lädt panelbiz als Zielgruppe des Auftraggebers in Frage kommende Teilnehmer des Panels per Email ein, an einer Umfrage teilzunehmen, bis der Auftraggeber die Umfrage schließt, weil die gewünschte Anzahl an Completes erreicht ist. Die Teilnehmer bleiben für den Auftraggeber anonym. Die konkreten Antworten der jeweiligen Teilnehmer werden vom Auftraggeber nicht - auch nicht an panelbiz - weitergegeben.
Der Auftrag gilt als vollständig durchgeführt
panelbiz ist zur vollständigen Durchführung des Auftrages nur insofern und insoweit verpflichtet, als der Auftraggeber alle Vertragspflichten ordnungsgemäß und zeitgerecht erfüllt. Andernfalls behält panelbiz sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte sich aufgrund einer schlechten Teilnahmementalität der vereinbarte Zeitplan verzögern, räumt der Auftraggeber panelbiz eine angemessene Verlängerung des Zeitplans ein.
Sollte die Nichterbringung der vertragsgemäßen Dienstleistung auf höherer Gewalt oder sonstigen nicht von panelbiz zu vertretenden Umständen beruhen, besteht für die Dauer der durch diese Ereignisse eingetretenen Leistungshindernisse keine Pflicht zur Leistung.
Sollte die Unmöglichkeit der Leistung bzw. das Leistungshindernis dauerhaft bestehen oder für einen nicht unerheblichen Zeitraum andauern, behält sich panelbiz vor, vom Vertrag zurückzutreten.
panelbiz verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber gegebenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden.
Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann panelbiz nur dann gewähren, wenn sie ausdrücklich schriftlich im Auftrag vereinbart wird. In diesem Fall wird eine eigene Teilnehmerdatenbank, die vom Auftraggeber selbst genutzt werden kann ("private panel"), errichtet. Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist ihre Dauer und das zusätzlich zu berechnende Honorar bei Auftragserteilung festzulegen.
8. Vertragsstrafe
Alle Kontaktdaten der Teilnehmer verbleiben ausschließlich bei panelbiz. Die Erfragung oder die Weitergabe von Daten ist nur in gesondert vereinbarten Fällen und nur mit den vorherigen Zustimmungen der jeweiligen Teilnehmer und von panelbiz möglich. Sollte der Auftraggeber ohne die erforderlichen Zustimmungen versuchen, an Kontaktdaten der Teilnehmer zu gelangen, hat der Auftraggeber panelbiz für einen jeden Fall des Versuchs oder der Vollendung eine Vertragsstrafe in Höhe von 600 Euro zu leisten. Ansprüche von panelbiz auf Zahlung der vereinbarten Vergütung oder von Schadensersatz bleiben unberührt. panelbiz behält sich zudem ausdrücklich vor, von dem Vertrag zurückzutreten.
9. Urheberrecht
9.1 panelbiz verbleiben das Eigentum bzw. die Urheberrechte an dem bei der Durchführung des Auftrages angefallenen Material (z.B. Fragebögen, schriftliche Unterlagen usw.) sowie an den angefallenen Daten sofern und soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist; die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen darf durch eine abweichende Vereinbarung nicht gefährdet werden. Zu einer Übertragung von Nutzungsrechten bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
9.2 Sofern panelbiz Untersuchungsergebnisse bereitstellt, stehen diese, sofern und soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, dem jeweiligen Auftraggeber - und nur diesem - zu dessen freier Verfügung. Der Auftraggeber stellt panelbiz von allen Ansprüchen frei, die gegen panelbiz geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat (z.B. rechtswidrig und/oder falsch mit ihnen wirbt).
9.3 Sofern und soweit es sich bei dem Gegenstand des Auftrages um Studienergebnisse handelt, welche aus Gemeinschaftsstudien des Auftraggebers mit panelbiz resultieren, wird im Einzelfall vertraglich vereinbart, ob und ggf. welche Teile oder ob die gesamten Untersuchungsergebnisse dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber erhält dann jedoch kein alleiniges Nutzungsrecht und darf die Ergebnisse nur zu eigenem Gebrauch verwenden. Der Inhalt von Ergebnissen aus Gemeinschaftsstudien darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von panelbiz ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Untersuchungsergebnisse aus Gemeinschaftsstudien dürfen auch nicht zum Zwecke der Veröffentlichung oder zum Zwecke der Weitergabe an Dritte vervielfältigt, gedruckt oder in Informations- und Dokumentationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden, sofern panelbiz nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Sämtliche vereinbarte Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Leistungserbringung.
10.2 Führt panelbiz für den Auftraggeber das Panelhosting und -management durch, so ist das vereinbarte Honorar bereits bei Auftragserteilung ohne Abzug fällig. In den übrigen Fällen wird die Hälfte des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung, das verbleibende Honorar bei Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig. Die sich durch Mahnung und Stundung ergebenen Kosten trägt der Auftraggeber.
10.3 Bei Samples erfolgt die Rechnungsstellung nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums zwischen der Aussendung der Einladung zur Befragung und dem Ende der Befragungszeit durch Schließung der Studie (Feldzeit). Abrechnungsbasis ist die Anzahl der Completes; falls panelbiz keinen geeigneten Zugang zum System des Auftraggebers erhält, um die Abrechnung nach der Anzahl der Completes durchzuführen, ist der Auftraggeber zur Zahlung des Betrages verpflichtet, der sich nach der Anzahl der gebuchten und ausgesendeten Kontakte und dem vereinbarten Einzelpreis für ein Complete errechnet, es sei denn der Auftraggeber weist panelbiz die Anzahl der vollständig durchgeführten Interviews durch Vorlage einer eindeutig nachvollziehbaren Dokumentation nach.
10.4 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder wird gegen ihn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, kann panelbiz jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche bereits erbrachten Leistungen abrechnen. panelbiz ist bei Zahlungsverzug bzw. Insolvenzeröffnung in jedem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Dienstleistungen, auch falls sie bereits vertraglich vereinbart waren, von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehenden Aufträge abhängig zu machen.
10.5 Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen von panelbiz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
11. Gewährleistung
11.1 Bei einer nicht einwandfreien Ausführung der Dienstleistung, die deren Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Nacherfüllung. panelbiz behält sich das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung vor. Das gilt insbesondere für den Fall, dass panelbiz die Dienstleistung aufgrund technischer Störungen nicht oder nur teilweise erbracht hat. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur, wenn eine Wiederholung der Dienstleistung nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar ist. Für die Wiederholung kann der Auftraggeber panelbiz eine angemessene Frist setzen. Findet innerhalb der Frist die Wiederholung nicht statt, kann der Auftraggeber die Rückzahlung einer bereits erbrachten Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Dienstleistung verlangen.
11.2 Erbringt panelbiz eine Dienstleistung nicht oder fehlerhaft, weil ihr die erforderlichen Informationen unvollständig, verspätet oder mangelhaft zugegangen sind, steht panelbiz die Vergütung in voller Höhe zu, es sei denn, panelbiz hat es schuldhaft versäumt, die freigewordenen zeitlichen Ressourcen anderweitig zu verwerten.
11.3 panelbiz ist berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen für die Erbringung der Dienstleistung sofort nach Erfüllung des Auftrages zu vernichten.
12. Haftung
12.1 Schadensersatzansprüche gegen panelbiz sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, sofern und soweit nicht panelbiz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, die Schadensersatzansprüche aus der Verletzung einer Garantie oder einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit resultieren oder von einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten leicht fahrlässig eine Pflicht verletzt wird, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist.
12.2 Eine Haftung von panelbiz für wirtschaftliche Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis der gewonnenen Studienergebnisse trifft, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.3 Alle Schadensersatzansprüche gegen panelbiz, die aus einem Mangel der Leistung resultieren, verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung.
12.4 Soweit die Haftung von panelbiz ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.
13. Datenschutz
Der Auftraggeber wird in Anwendung der Datenschutzgesetze (z.B. Bundesdatenschutzgesetz, Telediensteschutzgesetz) davon unterrichtet, dass panelbiz ihre Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit dieser Speicherung einverstanden. panelbiz ist, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, berechtigt, die Daten an die beauftragten Dritten weiterzuleiten, sofern und soweit dies erforderlich ist.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung ist Berlin.
14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Teilunwirksamkeit
Sollten sich einzelne Klauseln der AGB oder Teile davon als unwirksam erweisen, so ist die Wirksamkeit der Klauseln im übrigen davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
panelbiz behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine gesonderte Pflicht zur Mitteilung besteht. Auf der Internetseite wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten.
(Stand der AGB: 26. Juli 2007)